Die Grundlage für das Selbstverständnis des Arbeitskreises Betriebliche Gesundheitsförderung sind die im Folgenden zusammengefassten und von internationalen Gremien beschlossene Leitlinien. Die strategischen Ziele des Arbeitskreises sowie die Umsetzung werden im Anschluss vorgestellt.
Definition und Selbstverständnis
Die Luxemburger Deklaration (jüngste Fassung: Januar 2007) wurde von der Europäischen Gemeinschaft auf der Basis der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz erarbeitet und soll sicherstellen, dass die ArbeitnehmerInnen in der Union konkurrenzfähig, aber gleichzeitig gesund und leistungsfähig bleiben. Es wurde daher von der zuständigen Europäischen Kommission ein Netzwerk für die Betriebliche Gesundheitsförderung ins Leben gerufen, das sich aus Organisationen aus den 27 Mitgliedländern, aus dem europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz zusammensetzt. Dessen Aufgabe ist die Bekanntmachung der Ziele von BGF/BGM und die Gewinnung von weiteren Organisationen, die bereit sind, die Ziele umzusetzen und die Deklaration zu unterzeichnen.
Die Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung vom 21.11.1986 wurde auf der 1. Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung, veranstaltet von der Weltgesundheitsorganisation, verabschiedet. Vorausgegangen waren grundsätzliche Erörterungen in der Weltgesundheitsversammlung zu Fragen der Grundsicherung von Gesundheit in den Industrieländern sowie in anderen Regionen.
Die Bangkok-Charta für Gesundheitsförderung in einer globalisierten Welt von 2006 ist die Weiterentwicklung der Ottawa-Charta.
Ziele und Umsetzung
Bei der Gründung des Arbeitskreises Betriebliches Gesundheitsmanagement wurden als strategische Ziele im Sinne der Luxemburger Deklaration definiert:
Zu deren Umsetzung wurde als nahe liegendes Ziel ins Auge gefasst, alle bereits bestehenden Ressourcen, Angebote und Präventionsmaßnahmen an der Universität zusammenzufassen und u.a. auf der Homepage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vorzustellen. Die Ergebnisse einer ersten Sichtung finden sich unter Ressourcen, Angebote und Präventionsmaßnahmen.
Die operativen Ziele des Arbeitskreises lassen sich in folgenden Stichpunkten zusammenfassen: