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Leitbild

Die Grundlage für das Selbstverständnis des Arbeitskreises Betriebliche Gesundheitsförderung sind die im Folgenden zusammengefassten und von internationalen Gremien beschlossene Leitlinien. Die strategischen Ziele des Arbeitskreises sowie die Umsetzung werden im Anschluss vorgestellt.

Definition und Selbstverständnis

  1. Die Luxemburger Deklaration (jüngste Fassung: Januar 2007) wurde von der Europäischen Gemeinschaft auf der Basis der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz erarbeitet und soll sicherstellen, dass die ArbeitnehmerInnen in der Union konkurrenzfähig, aber gleich­zeitig gesund und leistungsfähig bleiben. Es wurde daher von der zuständigen Europäischen Kommission ein Netzwerk für die Betrieb­liche Gesundheitsförderung ins Leben gerufen, das sich aus Organi­sationen aus den 27 Mitgliedländern, aus dem europäischen Wirt­schaftsraum und aus der Schweiz zusammensetzt. Dessen Aufgabe ist die Bekanntmachung der Ziele von BGF/BGM und die Gewinnung von weiteren Organisationen, die bereit sind, die Ziele umzusetzen und die Deklaration zu unterzeichnen.

    Auszug aus der „Luxemburger Deklaration“

    „Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsa­men Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeits­platz. Dies kann durch Verknüpfung folgender Ansätze erreicht wer­den:

    • Verbesserung von Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen

    • Förderung der aktiven Mitarbeiterbeteiligung

    • Stärkung der persönlichen Kompetenzen“

    Download der Luxemburger Deklaration [pdf]
  2. Die Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung vom 21.11.1986 wurde auf der 1. Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförde­rung, veranstaltet von der Weltgesundheitsorganisation, verabschie­det. Vorausgegangen waren grundsätzliche Erörterungen in der Weltgesundheitsversammlung zu Fragen der Grundsicherung von Gesundheit in den Industrieländern sowie in anderen Regionen.

    Auszug aus der „Ottawa Charta“

    „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermög­lichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbe­finden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein we­sentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Kon­zept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die körperlichen Fähig­keiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbe­reichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden hin.“

    Ottawa Charta
  3. Die Bangkok-Charta für Gesundheitsförderung in einer globalisierten Welt von 2006 ist die Weiterentwicklung der Ottawa-Charta.


    Download der Bangkok-Charta [pdf]

 

Ziele und Umsetzung

    Bei der Gründung des Arbeitskreises Betriebliches Gesundheitsmanagement wurden als strategische Ziele im Sinne der Luxemburger Deklaration definiert:

    • gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung

    • Unterstützung gesundheitsgerechten Verhaltens

    • Verknüpfung der dafür notwendigen Maßnahmen

    • systematische und dauerhafte Durchführung

    Zu deren Umsetzung wurde als nahe liegendes Ziel ins Auge gefasst, alle bereits bestehenden Ressourcen, Angebote und Präventionsmaßnahmen an der Universität zusammenzufassen und u.a. auf der Homepage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vorzustellen. Die Ergebnisse einer ersten Sichtung finden sich unter Ressourcen, Angebote und Präventionsmaßnahmen.

    Die operativen Ziele des Arbeitskreises lassen sich in folgenden Stichpunkten zusammenfassen:

    • die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen

    • das physische, psychische und soziale Wohlbefinden fördern

    • die Handlungskompetenz der Einzelnen fördern, das Engagement der Mitarbeiter steigern

    • die Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Beruf und Familie verbessern

    • den Gesundheitszustand dauerhaft erhöhen (Fehlzeiten/AU senken)

    • die Wirtschaftlichkeit erhöhen (Personal-, Sachkosten)

    • die Qualität der Ergebnisse von Forschung und Lehre steigern

    • die Wettbewerbsfähigkeit der Universität sichern

     

Kontakt

Personaldezernat
Geschäftsstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement
Harald Schindler
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
0761 203-4344
harald.schindler@
zv.uni-freiburg.de

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